Eine Vielzahl der in der medikamentösen Schmerztherapie eingesetzten
starken Schmerzmittel kann u. a. das Reaktionsvermögen und damit die
Fahrtauglichkeit der Patienten beeinträchtigen. Auf der anderen Seite ist
es gerade das Ziel einer suffizienten Schmerztherapie, es Patienten wieder
zu ermöglichen, einen „normalen Alltag“ leben zu können. In der heutigen
Zeit ist das für viele Patienten gleichbedeutend mit der Mobilität im eigenen
Auto.
Immer wieder wird die Fahrtauglichkeit von chronischen Schmerzpatienten
unter entsprechender Medikation kontrovers diskutiert. Um sich auch juris-
tisch abzusichern und nicht nur auf eine subjektive Einschätzung angewiesen
zu sein, bieten wir die Möglichkeit eines „Fahrtauglichkeitsgutachtens“ an,
das von einem Verkehrsmediziner in unserer Praxis angeboten wird.
Bei Interesse können Sie gesonderte Termine vereinbaren. Die Kosten für
diese Untersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


 

 

 

 

   

 

 



Wenn Schmerzpatienten BTM-pflichtige Opioide einnehmen müssen
und einen Urlaub im Ausland planen, ist das theoretisch einfach, prak-
tisch durchaus problematisch.
Planen Patienten eine Reise in ein »Schengen-Land«, benötigen sie das
sogenannte »Schengen-Formular«. Dieses wird vom behandelnden Artzt
ausgestellt und muss danach von der zuständigen Behörde- der obersten
Gesundheitsbehörde bzw. den Gesundheitsämtern beglaubigt werden.

Wichtig:
Die offenen innereuropäischen Grenzen machen das Formular
keineswegs überflüssig.
Wer eine reise in ein Nicht-Schengen-Land plant, sollte sich unbedingt
bei der diplomatischen Vertretung nach den Regularien erkundigen und
einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf einplanen. besonders wichtig ist
dies, wenn im Urlaubsland der Islam Staatsreligion ist. Eine entsprechende
Bestätigung muss ins Französische oder Englische und ins Arabische über-
setzt und beglaubigt werden.

Mitgliederstaaten des Schngener Abkommens: Belgien, Deutschland,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, island, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
In den neuen Mitgliedsstaaten findet das Schengener Abkommen noch keine
Anwendung.

   

 

 
 



Die zentrale überregionale Bedeutung unserer schmerztherapeutischen
Einrichtung bedingt das Interesse der in der Analgetika-Forschung
führenden pharmazeutischen Unternehmen an unserer Institution. Für
einige unserer Patienten kann es diesem Zusammenhang von großem
Vorteil sein, dass unter unserer strengsten Kontrolle neue Wirkstoffe
oder neue Anwendungsformen bewährter Medikamente in sogenannten
Phase III-Studien
getestet werden.
In vielen Fällen gelangen unsere Patienten dadurch bereits vorzeitig an
potente, neue Schmerzmedikamente, die eigentlich erst 1 – 2 Jahre
später der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt aufgrund
der in Deutschland nochmals verschärften Prüfbedingungen ist es bislang
in keiner dieser freiwilligen Untersuchungen zu einer meldepflichtigen,
ernsten Nebenwirkung gekommen. Leider kann an diesen Studien nur an
eine von uns vorbestimmte, kleinere Minderheit der Patienten teilnehmen,
da die Teilnahmebedingungen meist sehr eng gesteckt sind und rein metho-
dische Fehler auf jeden Fall vermieden werden müssen. Vorzugsweise be-
schäftigten sich die Studien nicht nur mit schwachen und starken Opiaten,
sondern auch mit neuartigen Entzündungshemmern und speziellen Kopf-
schmerzpräparaten nebst Prophylaxemitteln.