Wenn Schmerzpatienten BTM-pflichtige Opioide einnehmen müssen
und einen Urlaub im Ausland planen, ist das theoretisch einfach, prak-
tisch durchaus problematisch.
Planen Patienten eine Reise in ein »Schengen-Land«, benötigen sie das
sogenannte »Schengen-Formular«. Dieses wird vom behandelnden Artzt
ausgestellt und muss danach von der zuständigen Behörde- der obersten
Gesundheitsbehörde bzw. den Gesundheitsämtern beglaubigt werden.
Wichtig: Die offenen innereuropäischen Grenzen machen das Formular
keineswegs überflüssig.
Wer eine reise in ein Nicht-Schengen-Land plant, sollte sich unbedingt
bei der diplomatischen Vertretung nach den Regularien erkundigen und
einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf einplanen. besonders wichtig ist
dies, wenn im Urlaubsland der Islam Staatsreligion ist. Eine entsprechende
Bestätigung muss ins Französische oder Englische und ins Arabische über-
setzt und beglaubigt werden.
Mitgliederstaaten des Schngener Abkommens: Belgien, Deutschland,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, island, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
In den neuen Mitgliedsstaaten findet das Schengener Abkommen noch keine
Anwendung.
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